Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Wir verkaufen, liefern und arbeiten ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese ausdrücklich oder stillschweigend in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Wir bitten, von Änderungswünschen abzusehen.
  2. Soweit der Kunde berechtigt ist, uns Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese angemessen und zumutbar sein. Sie dürfen zwei Wochen nicht unterschreiten.
    Jedem Kunden steht die gekaufte Ware zur Abholung in unseren Ge-schäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Wünscht der Kunde, daß wir in seinem Namen ein Transportunternehmen beauftragen, versenden wir den Kaufgegenstand an die von ihm gewünschte Anschrift. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliches schriftliches mitgeteiltes Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung hat dieser zu tragen.
    Wir berechnen Verpackungs- und Versandkosten, die sich nach dem Gewicht der Ware bestimmen, zwischen 7,00 EUR und 46,00 EUR.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden sind im gesetzlich zulässigen Maß ausgeschlossen. Der Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von uns, nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit im Fall der Fahrlässigkeit, nicht bei der Erfüllung von Kardinalspflichten oder in Bezug auf zugesicherte Eigenschaften. Wir haften gemäß § 14 ProduktHaftG, soweit dieses Gesetz Anwendung findet.
  4. Soweit wir Software liefern, dient diese nur zur Nutzung auf dem von uns gelieferten Gerät, jede Überlassung an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten ist vom Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrages abhängig. Es gelten die Bestimmungen des Lizenzvertrages für die Software.
  5. Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
    Bei Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde unsere sämt-lichen, gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat.
    Die Verwahrung unseres Eigentums beim Kunden erfolgt unentgeltlich.
    Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist unzulässig.
  6. Gewährleistung.
    a) Offenkundige Mängel müssen unverzüglich gerügt werden. Transportschäden müssen beim Transporteur sofort gemeldet werden. Infos unter unserer Service-Telefon-Nummer !
    Ansprüche des Kunden müssen schriftlich oder per Fax angemeldet werden. Bei Mängelanzeigen bitten wir um Beachtung der Service-Informationen (siehe Anlage).
    b) Geschwindigkeitsangaben, Angaben über Speicherkapazität etc. sind gerundete Näherungswerte. Werbefotos bestimmen nicht den Lieferumfang, sie symbolisieren das Verkaufsobjekt incl. kostenpflichtiger Zusatzausstattung.
    c) Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob die Ware mit fremden Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines kostenpflichtigen Prüfungsvertrages.
    Hierzu ist uns das zu prüfende Gerät mit den einzusetzenden anderen Bauteilen nebst verwendeter Software zur Verfügung zu stellen.
    d) Der Kunde muß damit rechnen, daß verschiedene von uns gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte bei uns erkennbar zusammen eingekauft, um diese, für uns erkennbar, kombiniert zu nutzen.
    e) Eingriffe des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten, während der Gewährleistungs- und Garantiezeit in von uns gelieferte Waren, sind vom Kunden unaufgefordert bei der Geltendmachung von Ansprüchen für uns nachvollziehbar darzulegen
    f) Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig durch ein externes Medium gesichert werden. Es entstehen Datenverluste bei Gewährleistungsarbeiten an Massenspeichern und PC- Systemen !
    g) Bei Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde die Ware in unseren Geschäftsräumen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
    Setzt uns der Kunde eine Frist zur Erledigung von Nachbesserungsarbeiten, muß diese Frist mindestens zwei Wochen betragen, es sei denn, es handelt sich um einen unterdurchschnittlich einfach gelagerten Fall. Die Frist wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet.
    h) Die Abwicklung von Garantieansprüchen des Kunden außerhalb der Gewährleistungszeit gegenüber dem Hersteller erfolgt nur aus Kulanz zu den Bedingungen des Herstellers unter Ausschluß unserer Haftung, soweit in unserem Bereich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
  7. Gebrauchsvorteile werden mit 0,1% des Warenwertes pro Tag pauschalisiert. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, über einen geringeren oder höheren Wert Nachweis zu führen.
  8. Gegenüber Vollkaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort Offenbach am Main als vereinbart.
  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware die unter Sicherungseigentum steht, ohne Hinweis auf unsere Rechte zu veräußern. Macht ein Dritter Rechte an Ware geltend, die in unserem Sicherungseigentum steht, ist uns dieses innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen